Die Leistungen der Hoferer GmbH aus Oppenau
Von Buchhaltung bis Wirtschaftsprüfung, alles aus einer Hand
Aktuelle Steuer- und Wirtschaftsberatung verlangt flexible Anpassung unserer Beratungsleistung. Die rasanten, rechtlichen und wirtschaftlichen Veränderungen auf den internationalen, nationalen sowie regionalen Märkten können nur durch hohe Leistungsbereitschaft und stimmige Konzepte gemeistert werden.
Aus diesem Grund heraus investieren wir fortlaufend und in erheblichem Umfang in die fachliche Qualifikation unserer Berater und Mitarbeiter sowie in die Informationsinfrastruktur unseres Unternehmens.
Gerne beraten wir Sie in folgenden Themenbereichen
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Buchhaltung
Die gewissenhafte Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens ist die Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchhaltung. Kostenplanung und Erfolgskontrolle ist neben der Erfassung der Belege wesentlicher Bestandteil einer optimalen Buchhaltung.
Finanzbuchhaltung
Was müssen Sie bei einer lückenlosen Buchhaltung alles beachten?
Die beständige Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens bildet erst die Grundlage einer ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung. Hinzu treten die Kostenplanung sowie die Erfolgskontrolle mittels wichtiger Auswertungen (BWA). Ebenso die Offene-Posten-Buchführung ist ein wesentlicher Bestandteil eines optimalen betrieblichen Rechnungswesens.
Unsere Finanzbuchhaltung beinhaltet also auch eine kurzfristige Erfolgsanalyse für Ihr Unternehmen!
Ein umfassendes Reporting geht mit der Übernahme Ihrer Buchhaltung Hand in Hand. Mit diesem Controlling-Reporting erhalten Sie unter anderem einen Überblick über die Entwicklung Ihrer Erträge und Aufwendungen. Damit bekommen Sie tieferen Einblick in die Finanzsituation und die Liquiditätslage Ihres Unternehmens. So können Sie rechtzeitig notwendige Schritte einleiten.
Unterschiedliche Unternehmen brauchen verschiedene Lösungen.
Aus diesem Grund muss auch der Umfang des Rechnungswesens an Ihr Unternehmen und die jeweilige Gewinnermittlungsart angepasst werden. Die besonderen Bedürfnisse Ihres Unternehmens unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bilden hierbei die Grundlage.
Sie möchten Ihre Buchhaltungsagenden nicht zur Gänze an uns abgeben?
Kein Problem! Wir bieten ebenso die Möglichkeit, diese ganz oder nur teilweise selbst zu übernehmen. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl einer geeigneten und mit unseren Systemen kompatiblen Buchhaltungs-Software mit entsprechender Schnittstelle zur kostengünstigen und schnellen Übernahme Ihrer Daten. Darüber hinaus können Sie bei uns auch eine Schulung Ihres Buchhaltungspersonals in Anspruch nehmen. Zudem halten wir Sie regelmäßig über aktuelle und wichtige Änderungen aus dem Steuer- und Handelsrecht auf dem Laufenden.
Das Leistungsfeld „Buchhaltung“ beinhaltet- Laufende Abstimmung der Konten
- Informationen über Ihren Geschäftsverlauf
- Organisation des Rechnungswesens
- Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung
- Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
- Verwaltung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten
Lohnbuchhaltung
Besonders bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung gilt: Man lernt nie aus! Aus diesem Grund bilden sich unsere Mitarbeiter kontinuierlich weiter, um den laufenden Änderungen auf diesem Themengebiet gerecht zu werden.
Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind besonders komplex, da sie sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte beinhalten. Aus diesem Grund ist die Fehlergefahr groß.
Um daraus entstehende Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, diese Agenden an Experten zu übertragen.
Das gewährleistet höhere Abrechnungssicherheit, raschere Auswertungen und die professionelle Erledigung folgender Leistungen:- An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
- Berechnung der laufenden Lohnabgaben
- Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
- Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Online-Verbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
- Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
- Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
- Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
- Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
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Digitale Buchhaltung
Die Zukunft der Buchhaltung ist digital! „Unternehmen online“ ermöglicht es, Daten zwischen Kanzlei und Mandanten auf einfachstem Weg elektronisch auszutauschen.
Aktuelle Buchführungsergebnisse und Auswertungen machen so die Steuerung Ihres Unternehmens…
... einfacher, sicherer und schneller!
Denken Sie zum Beispiel an das Forderungsmanagement. Sie wollen mehr Leistung für Ihr Unternehmen? Die tagaktuelle Buchführung macht’s möglich.Zusätzlich zu Auswertungen zur Unternehmenssteuerung und zur Vorlage bei Banken erhalten Sie eine fundierte steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung.
Als Mandant unserer Kanzlei haben Sie zu jeder Zeit und überall Zugriff auf das Rechenzentrum – völlig unkompliziert und vor allem sicher!
Einfach in die Zukunft!
Die tagaktuelle Buchführung bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten: Sie ist nicht nur die Grundlage für Ihre gesamten betrieblichen Entscheidungen, sondern erlaubt ebenso eine Liquiditätsvorschau, erleichtert das Kunden- bzw. Forderungsmanagement sowie das Controlling und vieles mehr.
Daten und Belege können online zwischen Ihnen und der Kanzlei ausgetauscht und auf dieser Basis die Buchführung von uns erstellt werden. Mit Ihren aktuellen Buchführungsergebnissen unterstützen wir Sie bei der Steuerung Ihres Unternehmens, beispielsweise beim Forderungsmanagement.
Sie können dabei entscheiden, welche Funktionen von „Unternehmen online“ Sie nutzen möchten. Ob Sie nun Zahlungen abwickeln, Unternehmenszahlen abrufen, Arbeitnehmerdaten erfassen oder Geschäftsbücher führen möchten, bleibt ganz Ihnen überlassen. Ebenso können Belege nach der elektronischen Übermittlung verwaltet werden. Egal welche Möglichkeiten Sie in Anspruch nehmen, unsere Kanzlei steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!Kontaktieren Sie uns!
Gerne beraten wir Sie zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen in Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei. Für weitere Informationen stehen wir jederzeit zur Verfügung:
Hoferer GmbH
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Farnweg 2a
77728 Oppenau
Telefon: +49 (0) 7804 . 97 99 - 0
Fax: +49 (0) 7804 . 97 99 - 50
E-Mail: info@hoferer.de
„Buchführung mit Zukunft“ bedeutet Fortschritt. Auf digitalem Weg wird damit ein Datenaustausch zwischen unserer Kanzlei und den Mandanten möglich.Mit Unternehmen online wird die Steuerung Ihres Unternehmens einfacher, sicherer und schneller. Aktuelle Buchführungsergebnisse und Auswertungen liegen Ihnen durch den elektronischen Austausch von Daten und Belegen rasch und völlig unkompliziert vor. Denken Sie dabei beispielsweise an die Arbeitserleichterung beim Forderungsmanagement.
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Steuerberatung
Fühlen Sie sich manchmal durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht überfordert?
Mit uns lösen sich diese Sorgen in Luft auf. Professionell und verlässlich unterstützen wir Sie als Ihr Partner. Wir beraten Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten und finden Lösungen bei steuer- und abgabenrechtlichen Problemen. Auf Wunsch übernehmen wir auch bei den Finanzbehörden Ihre Vertretung. Zudem kümmern wir uns für Sie um die laufend zu führende Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses.
Erfolgreich sein setzt Planung voraus, doch das können Sie getrost uns überlassen. Wir informieren Sie regelmäßig über Ihre steuerliche Situation und erstellen Planungsrechnungen, in denen wir aus den bisher vorliegenden Daten ein Jahresergebnis und die daraus resultierende steuerliche Belastung berechnen. So wird es möglich, rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um zufriedenstellende Steuerergebnisse zu erzielen.Unsere laufende Steuerberatung
- Regelmäßige Information über für Sie bedeutsame Neuerungen im Steuerrecht
- Erstellung von Jahresabschlüssen: Bilanz bzw. Einnahmen/Überschuss-Rechnung
- Steuerplanung zur Optimierung der Steuerbelastung
- Laufende Vertretung vor der Finanzbehörde oder ausschließlich in Sonderfragen sowie in Steuerstrafverfahren gegenüber der Bußgeld- und Strafsachenstelle
- Erledigung des betrieblichen Rechnungswesens (laufende Anlage-, Finanz- und Lohnbuchhaltung)
- Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen, juristische Personen und Unternehmen
- Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Herabsetzung von Steuer-Vorauszahlungen oder Verlängerung von Abgabefristen
Unsere Sonderberatung
- Unterstützung bei der privaten Finanz- und Vermögensplanung
- Umfassende Betriebs- und Wirtschaftsberatung
- Planung von Liquidationen, Neu- und Umgründungen
- Consulting bei Erbschafts- und Unternehmensnachfolgefragen
Unsere sonstigen Beratungs- und Serviceleistungen
- Steuerplanung und Strategieentwicklung
- Beratung und Schulung Ihres Buchhaltungspersonals
- Sanierungsberatung
- Begleitung bei Bankgesprächen
- Abwicklung von Betriebsprüfungen
- Beratung in Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen
- Steuergutachtliche Tätigkeiten
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Jahresabschluss
Wissen Sie über die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften Bescheid? Eine umfassende Kenntnis zur Gesetzgebung ist für die Erstellung des Jahresabschlusses unbedingt notwendig. Durch die steuerverschärfende Rechtslage klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander. Deshalb muss zusätzlich zu einer Handelsbilanz ebenso eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden.
Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen? Diesem Konflikt ist man immer stärker bei der Bilanzierung ausgesetzt. Fingerspitzengefühl ist gefragt. Wir unterstützen Sie bei der Optimierungsentscheidung und treten, wenn erwünscht, auch mit Ihrer Hausbank in Kontakt. Unsere über Jahre aufgebaute Reputation wirkt sich dabei sehr förderlich aus.
Je nachdem wie umfangreich die im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen ausfallen, müssen Bescheinigungen formuliert werden. Häufig werden Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen vom Kreditinstitut verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß. -
Bilanzpräsentation
Klar, verständlich, ansprechend!
Sie möchten einen raschen Überblick über Ihre Bilanz ohne Fachchinesisch? In einer grafisch attraktiv ausgearbeiteten Präsentation bringen wir Ihnen die wesentlichen Zahlen und Fakten auf gut verständliche Weise näher. Über einen Videobeamer werden alle Auswertungen im professionellen Design und kompakter Form dargestellt.
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Unternehmensberatung
Erfolgreich werden, erfolgreich bleiben! Mit unserer individuellen Unternehmensberatung.
Durch eine sorgfältige Analyse Ihres Unternehmens spüren wir rasch Problembereiche in Ihrem Unternehmen auf. Dies geschieht unter Beachtung wesentlicher betriebswirtschaftlicher Prinzipien.
Der Wettbewerb unter den Unternehmen wird stetig größer. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich einen Vorsprung verschaffen! Mit unserer wirtschaftlichen und rechtlichen Unternehmensberatung liefern wir Ihnen die passenden Lösungen.
Sie brauchen keinen Berater, sondern einen Partner!
Und genau das sind wir für Sie. Ihre Ziele sind unsere Motivation. Zu deren Erreichung setzen wir all unsere Erfahrungen und unser Wissen ein. Gemeinsam planen wir grundlegende unternehmerische Entscheidungen und finden die rentabelsten Lösungen für Ihr Unternehmen.
Gründliche und weitsichtige Planung bildet die Basis Ihres Erfolges. Wir sind zwar keine Wahrsager, haben jedoch die richtigen Instrumente, um in Ihre Unternehmenszukunft zu blicken! Diese stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere Unternehmensberatung umfasst- Unternehmensbewertungen
- Organisationsberatung
- Beratung bei Kalkulationsfragen
- Unternehmensplanung: Strategische Vergleichs- und Planungsrechnungen in Zusammenhang mit Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen sowie Personaleinstellungen
- Bilanz- und Erfolgsanalysen
- Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung in Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen
- Budgetierung mit Soll/Ist-Vergleichen
- Break-Even-Berechnung
- Erstellung von Existenzgründungsgutachten
- Erarbeitung von Strategien und Geschäftsplänen
- Consulting bei Outsourcing-Vorhaben
- Erstellung und Adaptierung von Businessplänen
- Beantragung von Fördermittel im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
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Gründungsberatung
Sie haben Ihr Ziel genau vor Augen? Auf Ihrem Weg dorthin stehen wir gerne zur Seite. Gemeinsam machen wir Ihre Geschäftsidee zu einem Erfolg!
Eine Unternehmensgründung ist kein einfaches Unterfangen, das ist klar. Viele Gefahren lauern und immer wieder tauchen kleinere und größere Probleme auf. Um das alles zu meistern, benötigt man viel Erfahrung und Expertenwissen. Genau damit unterstützen wir Sie. Egal welche Größe Ihr Unternehmen hat und in welcher Etappe der Gründung Sie sich gerade befinden – wir bieten individuelle Lösungen speziell für Ihre Selbstständigkeit.
Auch hier gilt: Planung ist das A und O! Beispielsweise muss die Wahl der Rechtsform des Unternehmens gut überlegt sein. Denn, diese zieht steuerliche, sozialversicherungs- sowie gewerberechtliche Folgen nach sich. Eine kompetente Gründungsplanung umfasst jedoch vielmehr und bezieht dabei alle Unternehmensbereiche mit ein. Bevor Sie voreilig Entscheidungen treffen, wenden Sie sich also rechtzeitig an uns.
Unser Leistungsangebot- Verfassen von Businessplänen
- Unterstützung bei Finanzierungsfragen und Gesprächen mit der Bank
- Beratung betreffend Gründungsförderungen
- Erarbeitung einer Finanzplanung für die ersten Jahre
- Beratung bei der Wahl der Rechtsform
- Aufstellung von Zeit- und Rentabilitätsplänen unter Abbildung der Kosten- und Ertragsentwicklung und Berechnung des voraussichtlichen Break Even Punktes (Gewinnschwelle)
- Fahrplan in die GmbH
- Beratung bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen
- Prüfung der Geschäftsidee auf ihre Umsetzbarkeit
- Gemeinsame Ausarbeitung eines Konzeptes
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Unternehmensnachfolge
Ihre Unternehmensnachfolge bereitet Ihnen Kopfzerbrechen?
Bevor Sie den Ruhestand antreten, gibt es einige wesentliche Aspekte zu beachten. Neben erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten beraten wir Sie und Ihren Nachfolger vor allem über steuerliche und finanzielle Entscheidungen bei der Unternehmensübergabe. Monetäre Unsicherheiten oder Familienstreitereien werden damit verhindert.
Der sichere Fortbestand Ihres Unternehmens ist Ihnen wichtig? Wir kümmern uns darum!
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Private Vermögens- und Finanzplanung
Umfassende Planung legt den Grundstein für Ihren Erfolg!
Nach einer detaillierten Bestandsaufnahme und der Ausarbeitung des aktuellen Vermögens- und Finanzstatus erstellen wir eine Vermögensbilanz und analysieren Ihre Einnahmen und Ausgaben sowie Liquiditätsverhältnisse. Sie teilen uns Ihre Ziele mit, wir unterstützen Sie bei der optimalen Umsetzung. Dabei werden Ihre persönlichen Ziele und Ihr familiäres Umfeld genauso berücksichtigt wie die wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Wir liefern Ihnen ein umfassendes Vermögensanlagekonzept nach Maß!
Trotz lückenloser Planung kann es leider zu Krankheit oder Berufsunfähigkeit kommen. Jedoch bleibt auch das von uns nicht unberücksichtigt. Wir entwickeln in unserer Planung ebenso Strategien, um den beabsichtigten Weg abzusichern. Mithilfe eines modernen EDV-Programmes wird ein leicht verständlicher Bericht verfasst, der Ihre Vermögens- und Finanzplanung für Sie übersichtlich darstellt.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Wir verlassen uns nicht auf den Zufall und gleichen in regelmäßigen Abständen die „Soll“- mit der „Ist“-Situation ab. Finden wir Abweichungen, werden Ihnen diese gut nachvollziehbar vorgelegt. Darauf aufbauend werden eventuell notwendige Maßnahmen ausgearbeitet. -
Wirtschaftsprüfung
Die Geschäftsführer einer Gesellschaft haben jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem wird der Geschäftsverlauf in der abgelaufenen Periode in einer komprimierten Form dargestellt.
Ist Ihr Unternehmen eine mittelgroße und große Kapitalgesellschaft? Dann sind Sie laut Handelsrecht dazu verpflichtet, Ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer kontrollieren zu lassen.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Gehören Sie zu jenen oder führen Sie eine kleine Kapitalgesellschaft, haben Sie dennoch die Möglichkeit einer freiwilligen Prüfung Ihres Jahresabschlusses. Dies birgt viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein belegter Jahresabschluss sehr hilfreich sein. Zudem lernen wir im Zuge der Wirtschaftsprüfung das Unternehmen umfassend kennen. Unser Fachwissen erweitern wir ständig durch Weiterbildungen. In Verbindung mit jahrelanger Erfahrung sind wir dadurch rasch in der Lage, Verbesserungspotenzial zu erkennen.Die Prüfung dient der Weiterentwicklung Ihres Unternehmens!
Den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit bildet nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses. Wir leiten daraus Informationen und Eindrücke ab, die wir Ihnen zur positiven Unternehmensentwicklung abschließend vermitteln.
Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die gesetzliche Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus dem Prüfergebnis in Form des Bestätigungsvermerkes können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Es wird dabei lediglich bestätigt, ob die im Jahresabschluss dargestellte Lage auch der Wirklichkeit entspricht. Werden dabei Unterschlagungen oder sonstige gesetzeswidrige Tatsachen aufgedeckt, unterliegt der Wirtschaftsprüfer einer Meldepflicht. Dennoch zählt dies nicht zu den grundsätzlichen Aufgaben. Von der Tätigkeit eines Betriebsprüfers durch die Finanzbehörden sind Wirtschaftsprüfer abzugrenzen.
Für Banken und „Stakeholder“, das sind alle am Unternehmen in irgendeiner Form Beteiligten, ist die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer besonders wesentlich. Dadurch erhalten sie Auskunft über den Einsatz Ihres Kapitals.Unser Angebot erstreckt sich über folgende Leistungen
- Unternehmensbewertungen
- Gründungsprüfungen
- Sondergutachten
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Prüfungen anlässlich Umgründungen
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Gutachten
Für Zugehörige der Gruppe der freien Berufe oder für Gewerbebetreibende stellen Gutachten eine wesentliche Informationsquelle dar. Um diese professionell zu erstellen, braucht es jedoch viel Erfahrung und umfassende Fachkenntnisse.
Unsere Gutachtertätigkeit erstreckt sich über
- Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
- Schadenersatzangelegenheiten (Quantifizierung von Schadensfällen) sowie
- Gutachten im Zusammenhang mit allgemeinen betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten
- Strafgutachten, Unterhaltsgutachten, Verdienstausfallsgutachten und
- Gutachten im Exekutionsverfahren (Bewertungsgutachten)
Sie benötigen Beweismittel bei einem Gerichtsverfahren?Als Sachverständige unterstützen wir Sie mit Fachwissen sowie jahrelanger Berufserfahrung und erstellen Ihnen Gerichtsgutachten.
Eigenschaften wie Vertrauenswürdigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und laufende Weiterbildung zeichnen einen kompetenten Sachverständigen aus. Diese Aspekte bilden auch das Fundament unserer Kanzlei. -
Steuerberatung für die Gastronomie
Als Vertreter der Gastronomiebranche sind Sie für das Wohl Ihrer Gäste verantwortlich, das ist Ihr einziges Anliegen. Das ist gut. Denn Sie sind in Ihrem Beruf mit Leib und Seele dabei. Als selbstständiger Unternehmer tragen Sie jedoch auch die volle Verantwortung für eine steuerlich korrekte Abwicklung Ihrer Geschäftsvorfälle. Gerade in Ihrer Branche kommt hinzu, dass die Anforderungen wegen des branchenüblichen Bargeschäfts höher sind als in anderen Wirtschaftszeigen. In der Gastronomie ist daher höchste Sorgfalt an die Kassenbuchführung und an die betriebsinterne Buchhaltung zu stellen.
Unser Vollservice für die Gastronomie, Hotellerie und CateringbetriebeEgal, ob Sie ein Hotel, ein Restaurant, ein Partyservice- oder Imbissunternehmen besitzen oder leiten, sich als Einzelkämpfer profilieren oder in eine Systemgastronomie eingegliedert sind. : Wir beraten Sie in allen steuerlichen, handelsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen der Gastronomie-Dienstleistung. In der Systemgastronomie unterstützen wir auch besonders das Headoffice in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Unser Service umfasst im Einzelnen
- Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung in allgemeinen Fragen
- Beratung in Umsatzsteuerfragen, insbesondere Fragen zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und des Regelsteuersatzes in Spezialfällen (z.B. Dinner-Shows usw.)
- Erstellen sämtlicher Steuererklärungen und vollumfängliche Bilanzierung unter dem Kontenrahmen für Hotels und Gaststätten SKR 70
- Erstellen von Einnahmen-Überschussrechnungen, falls keine Buchführungspflichten bestehen, was wir selbstverständlich für Sie prüfen
- Beratung zur richtigen Kassenführung Beratung zur Führung eines korrekten Wareneingangsbuches
- Beratung zu einer sicheren Kellnerabrechnung
- Optimale Pfandgutabrechnung
- Steuerliche Fragen zur Personalbeköstigung und zur Beköstigung des Gastronomieunternehmers selbst
- Entlastung in allen Arbeiten des steuerlichen Rechnungswesens
- Unterstützung betriebswirtschaftlicher Entscheidungen durch eine dauerhafte und zeitnahe betriebswirtschaftliche Auswertung (branchenspezifische Hotel-Gaststätten-BWAs)
- Optimierung und Organisation der einzelnen Arbeitsabläufe sowie der eingesetzten Geräte